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SO STELLEN SIE IHREN PROJEKTFÖRDERANTRAG

 

Wir fördern innovative und bewährte Projektkonzepte, von denen wir überzeugt sind, dass diese eine nachhaltige Veränderung in unserer Gesellschaft bewirken können.
Voraussetzung einer möglichen Förderung ist, dass Ihr Projektvorhaben sowohl unseren Fördererkriterien als auch unserem Förderansatz entspricht.

Hier können Sie direkt online Ihren Projektförderantrag einreichen – wir leiten Sie Schritt für Schritt an, bis zum Absenden Ihres Antrages:

 

Förderanträge können nur von gemeinnützigen Einrichtungen an die NEUMAYER STIFTUNG gerichtet werden. Auf unserer Website können Sie sich einen Überblick über die Stiftungszwecke und die von uns geförderten Projekte verschaffen.

Voraussetzungen für die Einreichung eines Projektförderantrags

Die gemeinnützige NEUMAYER STIFTUNG fördert Projekte in den Bereichen Erziehung & Bildung, Mildtätigkeit, Jugendhilfe & Altenhilfe sowie Kunst & Kultur.

Bitte überprüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihr Projektvorhaben die Voraussetzungen für eine Projektförderung erfüllt. Eine Übersicht über unsere Förderungskriterien als PDF zum Download finden Sie hier.

Nur Projekte, die diese Kriterien formal sowie inhaltlich erfüllen, können, folgend unseren Statuten, berücksichtigt werden. Auf dieser Website können Sie sich zudem einen Überblick über unsere Stiftungszwecke und die bislang bzw. aktuell von uns geförderten Projekte verschaffen.

 

Ihren Antrag online einreichen

Wenn Ihr Projektvorhaben die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt, können Sie zu jedem Zeitpunkt einen Förderantrag direkt online einreichen. Den Link zum Antragsportal finden Sie am Ende von Schritt 3. In unserem Onlineportal werden Sie auch Schritt für Schritt durch die Antragsstellung geleitet.

Wenn Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Bestätigungsmail. Sollten wir noch weitere Informationen benötigen, werden wir Sie bitten, diese im Online-Antragsportal nachträglich zu ergänzen.

 

Förderentscheidung

Die NEUMAYER STIFTUNG prüft Ihren Förderantrag sorgfältig – diese Prüfung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, reichen Sie Ihren Antrag deswegen frühzeitig ein. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen, unsere ggf. Förderzusage erfolgt als schriftliche Bewilligung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.